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   OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9538
OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16 (https://dejure.org/2017,9538)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.01.2017 - 10 U 66/16 (https://dejure.org/2017,9538)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 10 U 66/16 (https://dejure.org/2017,9538)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 828 Abs 3 BGB, § 831 Abs 1 S 2 BGB, § 7 Abs 2 StVG, § 1 Abs 2 StVO, § 16 Abs 2 StVO
    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall nach außerplanmäßigem Ausstieg eines Kindes aus einem Bus auf der Landstraße

  • rabüro.de

    Zur Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall nach außerplanmäßigem Ausstieg eines Kindes aus einem Bus auf der Landstraße

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines auf offener Landstraße aus einem Bus aussteigenden, nicht ganz 12 Jahre alten Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall nach außerplanmäßigem Ausstieg eines Kindes aus einem Bus auf der Landstraße

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Unfall nach Ausstieg aus einem Bus auf der Landstraße

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16
    Die Abwägung nach §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB setzt aber voraus, dass die maßgebenden Umstände feststehen, d.h., dass sie unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind, und für die Entstehung des Schadens ursächlich geworden sind (BGH, Urteil vom 24. September 2013, VI ZR 255/12, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 50/05

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16
    Diese Vorschrift unterstellt Fußgänger im Bereich von Haltestellen einem besonderen Schutz und verlangt von Fahrzeugführern in diesen Bereichen eine gemäßigte Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit (vgl. BGH, Urteil vom 28. März 2006, Aktenzeichen: VI ZR 50/05, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16
    Ein Grundurteil (§ 304 Abs. 1 ZPO) darf ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, und wenn nach dem Sach- und Streitstand - wie hier - zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (BGH, Urteil vom 8. September 2016, Aktenzeichen: VII ZR 168/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 18.08.2016 - III ZR 325/15

    Ermittlung der Revisionsbeschwer für den Kläger nach einem Grundurteil mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16
    Ein Grundurteil beschwert den Kläger in Höhe eines abgewiesenen Bruchteils oder insoweit, als es hinsichtlich des nachfolgenden Betragsverfahrens eine für ihn negative Bindungswirkung (§ 318 ZPO) auslöst (BGH, Beschluss vom 18. August 2016, Aktenzeichen: III ZR 325/15, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2017 - 10 U 66/16
    Der Sorgfaltspflichtverstoß des zum Unfallzeitpunkt nahezu 12 Jahre alten, in den Straßenverkehr integrierten Kindes war auch altersspezifisch subjektiv im Verhältnis zu dem PKW-Fahrer besonders vorwerfbar und von einem solchen Gewicht in der Abwägung mit der Betriebsgefahr, dass auch der Zweck der Gefährdungshaftung nach § 7 StVG eine Haftung der Beklagten zu 1. und 2. hier nicht gebietet (BGH, Urteil vom 13. Februar 1990, Aktenzeichen: VI ZR 128/89, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 14.02.2023 - 10 U 54/20
    Im darauf folgenden Berufungsverfahren (10 U 66/16 OLG Hamm) erließ der Senat zunächst am 08.12.2016 einen Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO, in dem der Senat darlegte, dass das Schriftstück vom 18.11.2011 keinen bindenden Vorvertrag darstelle, weil es an dem dafür erforderlichen Rechtsbindungswille fehle.

    Die Akten 2 Lw 30/13 AG Dorsten (= 10 U 6/14 OLG Hamm), 2 Lw 8/16 AG Dorsten (= 10 U 5/17 OLG Hamm und 2 Lw 17/16 AG Dorsten (= 10 U 66/16 OLG Hamm) waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das ist im vorliegenden Fall die Verletzung der Leistungspflicht aus dem - infolge des Urteils des Senats vom 07.12.2017 (10 U 66/16 OLG Hamm) als Angebot und dem Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 08.02.2018 als Annahme - rückwirkend zustande gekommenen Pachtvertrag zwischen den Parteien.

  • LG Verden, 03.07.2020 - 1 O 31/17
    Es ist insoweit maßgeblich auf die durchschnittliche Straßenverkehrsbildung abzustellen (OLG Naumburg r+s 2017, 267 Rn. 26: hier das Wissen um die Notwendigkeit, sich vor dem Überqueren der Straße beidseitig der Passierbarkeit zu vergewissern; vgl. auch BeckOK BGB/ Spindler , 52. Ed. 1.11.2019, BGB § 828 Rn. 9).
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